Zu den ersten Schritten beim Immobilienkauf in Spanien gehört die persönliche Beantragung Ihrer NIE-Nummer bei der örtlichen Polizeidienststelle. Der Notar wird Sie am Tag des Kaufabschlusses um Vorlage bitten.
Realister unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer NIE oder Residencia. Fragen Sie unsere Experten.
Steueridentifikationsnummern (NIE-Nummern) sind in Spanien gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die in Spanien eine rechtliche oder wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, einschließlich des Erwerbs oder der Miete einer spanischen Immobilie oder des Autokaufs.
Spanische Steuernummern gewährleisten, dass die spanische Steuerbehörde die steuerlichen Verpflichtungen aller in Spanien steuerpflichtigen Personen genau berechnen kann.
Ausländische Einwohner aus der EU/EFTA müssen nach drei Monaten Aufenthalt in Spanien eine NIE-Nummer beantragen. Ausländische Einwohner außerhalb der EU/EFTA stellen ihren NIE-Antrag zusammen mit ihrem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Spanien.
Sobald Ihre Steuernummer/Ihr Dokument bereit liegt, müssen Sie es (oder einen Vertreter) bei dem Büro abholen, bei dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie langfristig oder sogar dauerhaft in Spanien leben, müssen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Nach zehn Jahren in Spanien können Sie die spanische Staatsangehörigkeit beantragen. Sowohl die spanische Staatsbürgerschaft als auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ermöglichen Ihnen, weiterhin in Spanien zu leben.
Was ist der Unterschied zwischen der spanischen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der spanischen Staatsbürgerschaft?
Eine langfristige unbefristete Aufenthaltserlaubnis der EU ermöglicht Ihnen, in Spanien zu leben und Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Reisepass zu behalten.
Als unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien genießen Sie ähnliche Vorteile wie spanische Staatsbürger (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Kriterien, z. B. der Fähigkeit, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten).
Mit der spanischen Staatsangehörigkeit müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit und Ihren Reisepass aufgeben (sofern Sie nicht davon befreit sind). Sie werden EU-Bürger mit Freizügigkeit und können an den Europawahlen teilnehmen.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Spanien können Nicht-EU-Bürger eine „Daueraufenthaltserlaubnis EU“ beantragen. Diese ermöglicht Ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Spanien, ob Sie arbeiten oder anderweitig tätig sind, unter den gleichen Bedingungen wie spanische Staatsbürger.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie (falls zutreffend) verfügen – z. B. durch Rente, Zuschuss/Stipendium oder Gehalt – sowie einen Nachweis über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Unternehmen vorlegen.
Zusätzliche Unterlagen können angefordert werden, darunter:
Reisepass
Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien, z. B. ein langfristiger Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde
Ein Führungszeugnis der Behörden Ihres Heimatlandes
Ärztliches Attest (certificado medico)
Nachweis, dass während Ihres Aufenthalts in Spanien medizinische Versorgung gewährleistet ist
Heirats- oder Scheidungsurkunde (ggf. ins Spanische übersetzt).
Nach Erhalt dieser Erlaubnis können Sie in Spanien arbeiten und Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
Essential Properties kann Sie bei Ihren NIE- oder Residencia-Anträgen unterstützen.
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