Aufenthaltsvisum für Nicht-Arbeitskräfte (NLV)
Wenn Sie die folgenden Punkte bestätigen können, sind Sie berechtigt, ein Non-Lucrative-Visum zu beantragen und die Vorteile zu genießen, die Spanien Rentnern zu bieten hat.
Jeder Antragsteller muss einen Visumantrag ausfüllen, unterschreiben und alle Abschnitte ausfüllen.
- Füllen Sie das Formular EX-01 vollständig aus, unterschreiben Sie es und befolgen Sie die Anweisungen.
- Foto. Ein aktuelles Farbfoto in Passgröße, aufgenommen vor einem hellen Hintergrund, mit Blick nach vorne, ohne dunkle oder reflektierende Brille oder Kleidungsstücke, die das ovale Gesicht verdecken.
- Gültiger, nicht abgelaufener Reisepass. Das Original und eine Fotokopie der Seite(n) des Reisepasses mit biometrischen Daten müssen vorgelegt werden. Der Reisepass muss mindestens ein Jahr gültig sein und zwei leere Seiten enthalten. Reisepässe, die vor mehr als zehn Jahren ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
- Nachweis der finanziellen Mittel. Der Antragsteller muss die Originale und Kopien der Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten für den Aufenthalt in Spanien im ersten Jahr der Aufenthaltserlaubnis zu decken, oder die belegen, dass er über eine regelmäßige Einkommensquelle für sich selbst und gegebenenfalls für die ihn begleitenden Familienangehörigen verfügt. Der erforderliche Mindestbetrag entspricht 400 % des spanischen Indikators für öffentliche Mehreffekteinkommen (IPREM). Zu diesem Betrag kommen 100 % des IPREM für jedes Familienmitglied hinzu, das der Antragsteller betreut.
Dokumentation im Original mit offiziellem Stempel und Siegel der ausstellenden Behörde, die ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Spanien nachweist oder die Verfügbarkeit eines nicht erwerbsbezogenen monatlichen Einkommens (z. B. Rente) bescheinigt, das die finanziellen Mindestanforderungen erfüllt.
- Wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind, müssen Sie den Bezug einer Rente nachweisen oder ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht länger für das Unternehmen arbeiten werden. Bei Selbstständigkeit müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung vor einem Notar abgeben, aus der hervorgeht, dass Sie sich verpflichten, während Ihres Aufenthalts in Spanien nicht zu arbeiten. Rentner müssen Empfänger einer staatlichen Rente in konvertierbarer Währung oder einer nicht kapitalisierbaren Leibrente sein, die von einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in konvertierbarer Währung und/oder über Anlagekonten ausgezahlt wird. Fügen Sie Kontoauszüge der letzten drei Monate und eine Kopie der letzten Steuererklärung bei.
Antragsteller auf Aufenthaltsgenehmigung dürfen bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien keine Kredite oder Hypotheken in ihrem ursprünglichen Wohnsitzland haben/belassen.
Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische eingereicht werden.
- Krankenversicherung. Original und Kopie der Bescheinigung über die staatliche oder private Krankenversicherung ohne Zuzahlung (oder Selbstbeteiligung), die bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Die Versicherungspolice muss ein Jahr gültig sein und alle Begünstigten des Visums für die vom spanischen öffentlichen Gesundheitssystem versicherten Risiken abdecken. Sie muss außerdem bei der Einreichung Ihrer Unterlagen beim Konsulat/BLS gültig sein. Reiseversicherungen mit medizinischer Unterstützung werden nicht akzeptiert.
- Führungszeugnis. Volljährige Antragsteller, die ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen beantragen, müssen das Original und eine Kopie des/der Führungszeugnisse(s) ihres Wohnsitzlandes bzw. ihrer Wohnsitzländer für die letzten fünf Jahre vorlegen.
Lassen Sie in den USA eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Fingerabdruckvergleich durchführen. Dieses Dokument ist maximal 90 Tage nach dem angegebenen Ausstellungsdatum gültig. Es muss mit der Haager Apostille beglaubigt und anschließend ins Spanische übersetzt werden, um akzeptiert zu werden.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann wie folgt durchgeführt werden:
(a) Das US-Justizministerium – FBI Federal Bureau of Investigation und muss vom Außenminister in Washington D.C. mit der „Apostille von Den Haag“ legalisiert werden.
or
(b) Das Justizministerium des jeweiligen Staates (alle Staaten, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren wohnhaft war) und das Dokument muss vom Außenminister des jeweiligen Staates mit der „Apostille von Den Haag“ legalisiert werden.or
(c) Das Vereinigte Königreich muss dies von der ACRO-Einheit der Nationalpolizei einholen.
- Ärztliches Attest bei Infektionskrankheiten. Antragsteller, die ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen benötigen, müssen das Original und eine Kopie eines ärztlichen Attests vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 nicht an einer Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte. Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische eingereicht werden.
- Personalausweis oder Dokumente, die nachweisen, dass Ihr Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats liegt, bei dem Sie sich bewerben. Originale und Fotokopien.
- Gebühren für Visum und Aufenthaltserlaubnis. Um die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis beim Konsulat zu bezahlen, muss der Antragsteller alle Felder des Formulars 790, Code 052, ausfüllen und zwei Kopien unterschreiben und dabei das Kästchen 2.1 (erste vorübergehende Aufenthaltserlaubnis) ankreuzen.
Die Zahlung der Visa- und Aufenthaltsgenehmigungsgebühren erfolgt zum Zeitpunkt Ihres Termins. In Großbritannien sind Kartenzahlungen zulässig, in den USA sind derzeit jedoch nur Zahlungsanweisungen zulässig (keine Kreditkarten, keine Debitkarten, keine persönlichen Schecks).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis können auch online über den Link zum Formular 790-052 bezahlt werden. In diesem Fall muss der Zahlungsnachweis, der auf derselben Webseite abgerufen wurde, beigefügt werden.
Erforderliche Dokumente für Familienmitglieder. Jedes Familienmitglied muss die oben genannten Unterlagen sowie die folgenden unten aufgeführten Unterlagen einreichen:
- Dokumente, die die familiäre Beziehung zum Antragsteller belegen und die finanziellen Mittel belegen: Geburts- oder Heiratsurkunden des Standesamts, Bescheinigung über die Eintragung als unverheiratetes Paar oder andere Dokumente, die eine nichteheliche Partnerschaft mit dem Antragsteller belegen. Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische eingereicht werden.
- Bei volljährigen Kindern sind Dokumente vorzulegen, die die finanzielle Abhängigkeit, den Familienstand und die weitere Zugehörigkeit zur Familie belegen. Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung eingereicht werden.
- Bei Verwandten in aufsteigender Linie sind Dokumente vorzulegen, die die finanzielle Abhängigkeit und die Zugehörigkeit zur Familie belegen. Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein und gegebenenfalls zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische vorgelegt werden.
Sofern dies zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist, kann das Konsulat weitere Unterlagen oder Daten anfordern und den Antragsteller auch zu einem persönlichen Gespräch einladen.
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Füllen Sie einfach das Formular aus und wir kontaktieren Sie bezüglich der nächsten Schritte.