Wenn Sie in Spanien leben oder arbeiten möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie ein Visum benötigen. Spanien bietet verschiedene Visa für Kurzaufenthalte und langfristige Einwanderung an. Diese Optionen gelten für Bürger aller Nicht-EU- und EWR-Länder, einschließlich der USA und Großbritanniens. Für alle Aufenthalte über 90 Tage sind ein Visum und eine private Krankenversicherung (oder S1, wenn Sie eine staatliche Rente beziehen) erforderlich, um in Spanien leben oder arbeiten zu können.
Wenn Sie in diese Kategorie fallen, sorgt unser Visa-Team dafür, dass Sie das passende Aufenthaltsvisum für Ihre Situation erhalten. Unser Expertenteam kümmert sich um die gängigsten Visa: das Non-Lucrative-Visum und das Digital Nomad-Visum.
Wenn Sie EU-Bürger sind und länger als 90 Tage in Spanien verbringen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Unser Visa-Team kümmert sich gerne zusammen mit Ihrem NIE-Antrag um die Beantragung.
Im Januar 2023 führte Spanien im Rahmen des neuen Startup-Gesetzes, einem Maßnahmenpaket zur Förderung von Unternehmertum und ausländischen Investitionen, das Digital Nomad Visa ein. Das neue spanische Telearbeitsvisum ermöglicht Telearbeitern und Freiberuflern aus Nicht-EU-/EWR-Ländern zunächst bis zu 12 Monate in Spanien zu leben und zu arbeiten (bei Beantragung im eigenen Wohnsitzland). Die Verlängerung ist auf bis zu fünf Jahre möglich.
Um sich bewerben zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über ein Mindesteinkommen von 2.762 € pro Monat verfügen (200 % des spanischen Mindestlohns). In Begleitung eines Partners oder von Kindern gelten höhere Einkommensstufen.
Remote-Mitarbeiter müssen außerdem nachweisen, dass sie einen festen Vertrag haben, die Erlaubnis ihres Unternehmens haben, in Spanien zu arbeiten, und dass ihr Unternehmen seit mindestens einem Jahr besteht. Im Gegensatz zu vielen anderen Digital-Nomad-Visa können bis zu 20 % des Einkommens eines Freiberuflers von spanischen Kunden stammen.
Erfolgreiche Bewerber können außerdem eine spanische Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen das Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Die meisten Visuminhaber werden steuerlich ansässig und können einen ermäßigten Steuersatz von 24 % auf Einkünfte bis zu 600.000 € pro Jahr zahlen. Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 90 anderen Ländern.
Um Ihr DNV zu beantragen, haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die sich beide an die UGE richten:
Sie profitieren von einem beschleunigten Antragsverfahren, das heißt, Sie erhalten bereits nach 20 Tagen eine positive Antwort.
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