Benötigen Sie ein Visum, um in Spanien zu leben oder zu arbeiten?

Wenn Sie in Spanien leben oder arbeiten möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie ein Visum benötigen. Spanien bietet verschiedene Visa für Kurzaufenthalte und langfristige Einwanderung an. Diese Optionen gelten für Bürger aller Nicht-EU- und EWR-Länder, einschließlich der USA und Großbritanniens. Für alle Aufenthalte über 90 Tage sind ein Visum und eine private Krankenversicherung (oder S1, wenn Sie eine staatliche Rente beziehen) erforderlich, um in Spanien leben oder arbeiten zu können.

Wenn Sie in diese Kategorie fallen, sorgt unser Visa-Team dafür, dass Sie das passende Aufenthaltsvisum für Ihre Situation erhalten. Unser Expertenteam kümmert sich um die gängigsten Visa: das Non-Lucrative-Visum und das Digital Nomad-Visum.

Wenn Sie EU-Bürger sind und länger als 90 Tage in Spanien verbringen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Unser Visa-Team kümmert sich gerne zusammen mit Ihrem NIE-Antrag um die Beantragung.

Nicht gewinnorientiertes Visum
Das spanische Nicht-Erwerbstätigkeitsvisum ist für Nicht-EU-/EWR-BÜRGER, die über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um ohne Arbeit im Land zu bleiben. Dies gilt auch für Angehörige des Antragstellers, Sie können also Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen mitbringen.
 
Mit dieser Genehmigung können Sie ein Jahr lang in Spanien bleiben. Anschließend können Sie die Genehmigung alle zwei Jahre verlängern, bis Sie nach fünf Jahren Aufenthalt im Land eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
 
Für Personen, die ein Jahr lang in Spanien bleiben möchten, ohne zu arbeiten (um das Land zu erkunden und zu besuchen), um anschließend einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist das NON-LUCRATIVE-VISUM ideal. Damit können Sie Ihr Visum nach dem ersten Jahr in eine mögliche Arbeitserlaubnis umwandeln.
 
Um Ihr Non-Lucrative-Visum zu beantragen, müssen Sie es in Ihrem Wohnsitzland arrangieren, bevor Sie nach Spanien einreisen.
Visum für digitale Nomaden

Im Januar 2023 führte Spanien im Rahmen des neuen Startup-Gesetzes, einem Maßnahmenpaket zur Förderung von Unternehmertum und ausländischen Investitionen, das Digital Nomad Visa ein. Das neue spanische Telearbeitsvisum ermöglicht Telearbeitern und Freiberuflern aus Nicht-EU-/EWR-Ländern zunächst bis zu 12 Monate in Spanien zu leben und zu arbeiten (bei Beantragung im eigenen Wohnsitzland). Die Verlängerung ist auf bis zu fünf Jahre möglich.

Um sich bewerben zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über ein Mindesteinkommen von 2.762 € pro Monat verfügen (200 % des spanischen Mindestlohns). In Begleitung eines Partners oder von Kindern gelten höhere Einkommensstufen.

Remote-Mitarbeiter müssen außerdem nachweisen, dass sie einen festen Vertrag haben, die Erlaubnis ihres Unternehmens haben, in Spanien zu arbeiten, und dass ihr Unternehmen seit mindestens einem Jahr besteht. Im Gegensatz zu vielen anderen Digital-Nomad-Visa können bis zu 20 % des Einkommens eines Freiberuflers von spanischen Kunden stammen.

Erfolgreiche Bewerber können außerdem eine spanische Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen das Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Die meisten Visuminhaber werden steuerlich ansässig und können einen ermäßigten Steuersatz von 24 % auf Einkünfte bis zu 600.000 € pro Jahr zahlen. Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 90 anderen Ländern.

Um Ihr DNV zu beantragen, haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die sich beide an die UGE richten:

  • Beantragen Sie das Digital Nomad Visa in Ihrem Herkunftsland. Sie erhalten ein 1-Jahres-Visum (das später in ein Aufenthaltsvisum umgewandelt werden kann).
  • Bewerben Sie sich als Tourist direkt in Spanien und erhalten Sie eine 3-Jahres-Genehmigung (verlängerbar um weitere 2 Jahre).

Sie profitieren von einem beschleunigten Antragsverfahren, das heißt, Sie erhalten bereits nach 20 Tagen eine positive Antwort.

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