Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres weniger als sechs Monate (183 Tage) in Spanien leben, gelten Sie als Nichtansässiger und müssen daher nur das in Spanien erzielte Einkommen versteuern. Ihr Einkommen wird pauschal ohne Freibeträge oder Abzüge besteuert. Wenn Sie kein Einwohner sind und eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen und spanische Grundsteuern für Nichtansässige sowie die lokalen spanischen Grundsteuern (IBIS) zahlen.
Realister kann Ihnen bei Ihrer Steuererklärung für Nichtansässige behilflich sein.